Planungssicherheit durch Zusammenarbeit

Die größte Herausforderung den Nutzer in den Planungs- und auch in den Umsetzungprozess einzubeziehen besteht darin, dass traditionell gegenläufige Entwicklungen entstehen. Das bedeutet in der Planungsphase wir der Endnutzer noch großteilig einbezogen, doch bereits in der Architekturplanung nimmt der Einfluss des Nutzers drastisch ab. Dies beeinflusst am Ende die Kosten und den Zeitplan negativ. 

 

Die Ursachen sind zum einen eine fehlende Messlatte und fehlende Kalkulationsgrundlage für die Planer, sowohl für die Ivestitionskosten als auch für die Terminierung. Zum anderen eine mangelnde Konstanz der Anforderungen währen der Planungs- und Bauzeit.

Die Lösung hierfür lässt sich in zwei Punkte runterbrechen. Erstens, es muss eine klare Messlatte und Kalkulationsplanung vor Beginn der Architekturplanung gelierfert werden –  ein Nutzerbedarfsprogramm muss erstellt werden. Zweitens, die Anforderungen während der Planungs- und Bauzeit werden nur im Rahmen des Nutzerbedarfsprogramms angepasst – Präzisierung, keine Änderung.

Hierbei wird zwischen einem realen vs. einem virtuallen Nutzer und einem qualititaven und quantitativen Nutzerbedarf unterschieden:

Eine Zusammenarbeit mit einem externen Berater, welcher Normen und Gesetze, Benchmarks und Datenbanken liefert, bildet die Grundlage für Planungssicherheit für Nutzer, Investor und Bauherr.

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