Gute Raumakustik – trotz hoher Arbeitsplatzdichte

Die Studien zu Bürolärm sprechen eine deutliche Sprache: Jeder dritte fühlt sich durch Lärm am Arbeitsplatz in seiner Konzentration gestört. 22 % der Befragten machen Sprachlärm dafür verantwortlich (Barmer Ersatzkasse 2006).

Gleichzeitig wird aktuell auf den Büroflächen häufig ein Konflikt zwischen Flächenmanagern und Nutzern ausgetragen: die Ersten sind zu einer Optimierung der Flächennutzung verpflichtet und suchen nach Möglichkeiten, auf derselben Fläche mehr Arbeitsplätze unterzubringen – oft werden Wände entfernt. Werte von 12 m² NF 2 pro Arbeitsplatz werden häufig als Ziel vorgegeben.

Die Nutzer dagegen reagieren zunehmend empfindlich auf akustische Störungen. Dies muss nicht immer mit Lärm, also einem hohen Lärmpegel, verbunden sein. Die BGI 650 definiert einen Beurteilungspegel (d. h. den über einen Zeitraum von 8 h erfassten mittleren Lärmpegel) von bis zu 55 dB (A) als zulässig für Arbeiten mit hoher Komplexität, während die DIN EN ISO 11690 -1 diesen Wert für routinemäßige Tätigkeiten als Oberwert definiert und für Tätigkeiten, die besondere Konzentration verlangen, einen Oberwert von 45 dB (A) fordert.

Wie kann man bei Flächenplanungen effizient mit den Anforderungen aus der Raumakustik für Büroflächen umgehen? Die Nachhallzeit ist neben dem Beurteilungspegel eine wichtige Einflussgröße. Zu beiden tragen die Materialien der Oberflächen der begrenzenden Bauteile (Wände, Fassaden, Böden, Decken) und der Körper im Raum und die Begrenzung der Ausbreitung des Schalls bei. Diese können bereits in der Planung einfach beeinflusst und definiert werden.

Schalllängsausbreitung

Die Begrenzung der Längsausbreitung des Schalls ist eine Frage der Stellung der Wände und der Ausbildung der Decken über Stellwänden bzw. Schrankwänden. Wenn über den letzteren die Decke schallabsorbierend ausgebildet ist und der Abstand Oberkante Stellwände entsprechend gering, ist wirken Stell- bzw. Schrankwand bezüglich der Schallängsausbreitung fast wie eine raumhohe Wand. Überraschungen kann man erleben, wenn die Layoutplanung symmetrisch gestaltet ist oder wenn der Schall durch Rundungen oder schräge Wandstellungen reflektiert wird. Plötzlich kann man ein Gespräch, das in normaler Lautstärke geführt wird, in einer Entfernung von 15 m Entfernung gut mithören.

Dies verhindern vertikale Elemente, die sich aus raumhohen Glaswänden und Breitbandabsorbern zusammensetzen, in der richtigen Positionierung. Sie können gleichzeitig die meist gewünschte optische Transparenz sichern.

Bild 1: Fläche im StEP, Stuttgart
Bild 2: Fläche im StEP, Stuttgart

Es lassen sich durch eine solche Wandkonfiguration Schallpegelminderungen von über 20 dB (A) erreichen (Quelle: SilenceSolutions, Köln).

Nachhallzeit

Die Nachhallzeit sollte in der Planung bereits durch die Definition der Oberflächenmaterialien berücksichtigt werden. Zur überschlägigen Ermittlung der Nachhallzeit nach DIN 18041 gibt es Berechnungsmodelle, die im Sinne einer Machbarkeitsprüfung bei aconsea, Stuttgart, bereits im Planungsstadium eingesetzt werden. Die schalltechnische Optimierung des Bauphysikers kann darauf aufbauen. Neben den Berechnungsmodellen ist die Angabe der Schallabsorptionsgrade der Oberflächenmaterialien für 6 Frequenzbereiche zwischen 125 Hz und 4.000 Hz notwendig. Frequenzen von über 4.000 Hz sind für die Nachhallzeit eines Raumes nicht relevant. Die Schallabsorptionsgrade können auch über die äquivalenten Schallabsorptionsflächen der Materialien aus den Prüfzeugnissen heraus ermittelt werden.

Bild 3: Berechnungsbeispiel für die Nachhallzeit eines Raumes nach DIN 18041

Die Definition der raumakustischen Qualitäten und der notwendigen Maßnahmen kann mit diesen Werkzeugen bereits im Gestaltungsprozess integriert erfolgen. Die Effizienz dieser Werkzeuge erlaubt es, alle Büroflächen zu prüfen und nicht nur diejenigen, die bisher kritisch betrachtet wurden wie z. B. Besprechungsräume. Die Flächenkennzahl von 12 m²/Arbeitsplatz NF 2 ist auch mit einer guten Raumakustik machbar.

Die erhöhte Entscheidungssicherheit über die raumakustischen Qualitäten gewährleistet, dass sowohl Nutzer/Mieter als auch Flächenbereitsteller/Vermieter eine gemeinsame schalltechnisch richtige Vertragsgrundlage finden.

Stuttgart, den 21.11.2011

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